Die Hundesteuer - Das müssen Sie wissen

Die Hundesteuer - Das müssen Sie wissen

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Abgabe, welche an die Gemeinde oder Stadt, in der Sie mit Ihrem Hund gemeldet sind, gezahlt wird.

Die Höhe ist dabei von Ort zu Ort unterschiedlich und zudem von der Hunderasse sowie teilweise der Nutzung des Hundes abhängig.

Die Hundesteuer gehört dabei zu den sogenannten Aufwandsteuern und ist nicht zweckgebunden, was bedeutet, dass die Gemeinden das eingenommene Geld nicht explizit beispielsweise für die Bereinigung der Parks und Straßen von Hundekot nutzen müssen, sondern mit allen anderen eingenommenen Steuern beispielsweise auch für Straßenbau, Schulrenovierungen etc. verwenden können.

Warum gibt es eine Hundesteuer?

Die Hundesteuer wurde eingeführt, um die Anzahl an Hunden in einem Gebiet zu reduzieren bzw. einzudämmen. Zu viele Hunde in einer Stadt können zu verschiedenen Problemen führen (Krankheitsübertragung, insbesondere früher die Tollwut, Verschmutzung, Gefahr durch Bisse freilaufender Tiere, etc.).
Aus diesen Gründen sind die Steuern in Städten in vielen Fällen auch teurer als auf dem Land, da der Platz deutlich begrenzter ist.

Die Hundesteuer ist zudem eine kommunale Einnahmequelle und kann durch Umlage für alle kommunalen Ausgaben verwendet werden, was in der Regel allen Bewohnern einer Gemeinde oder Stadt zu Gute kommt.

Hundesteuer für verschiedene Rassen

Je nach Rasse des Hundes kann die Hundesteuer variieren. Insbesondere für Listen- und Kampfhunde muss oft mehr gezahlt werden, als für einen „normalen“ Hund.

Welche Hunde als solche zählen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und soll in den späteren Absätzen erläutert werden. Im Allgemeinen hängt die Höhe der Steuer aber vor allem auch von der Nutzung des Hundes ab. So gibt es in vielen Gemeinden Ermäßigungen oder Befreiungen von der Steuer für Blinden-, Hüte- oder Hunde mit Begleithundeprüfung.

Ausgenommen von der Steuer sind generell Diensthunde (Bsp. Polizei) sowie Hunde, die in gewerblichen Zuchten leben.

Hundesteuer für den Kampfhund

Für sogenannte Kampfhunde wird in den meisten Gemeinden eine deutlich höhere Hundesteuer fällig. Sie beträgt zum Teil ein Vielfaches der „normalen“ Hundesteuer der entsprechenden Gemeinde. Es kann aber auch hier von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, ob eine Unterscheidung der Hunde gemacht wird oder ob für jedes Tier die gleiche Steuer anfällt.

Welche Hunde als Kampfhunde eingeteilt werden, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Hier sollten Sie sich also genau über Ihr Bundesland sowie über Ihre Gemeinde informieren.

In manchen Ländern, wie beispielsweise Bayern, gibt es außerdem verschiedene Kategorien von Kampfhunden. Kategorie 1 bezeichnet dabei Hunde, die in jedem Fall als gefährlich eingestuft werden. Kategorie 2 bezeichnet diejenigen Hunderassen, welche mittels positivem Wesenstest nicht mehr zwangsläufig als gefährlich eingestuft werden müssen. Somit kann auch hier nochmals eine Abstufung in der Hundesteuer vorgenommen werden.

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Welche Hunde gehören zu den Listenhunden?

Da die Listenhunde von Bundesland zu Bundesland variieren, sollen im Folgenden die hessischen Listenhunde genannt werden. In anderen Bundesländern sieht die Liste zwar ähnlich aus, doch gibt es trotzdem Unterschiede. Sie sollten sich also zwingend genau über Ihr Bundesland informieren, da einige Länder zusätzlich eine Unterteilung gefährlicher Hunde in verschiedene Kategorien vornehmen!

In Hessen gelten entsprechend §2 HundeVO – „Gefährliche Hunde“ folgende Rassen als Listenhunde:

  • Pitbull-Terrier bzw. American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire-Terrier bzw. Staffordshire Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

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In welchen Städten / Bundesländern gibt es eine Hundesteuer?

Mittlerweile muss in fast allen deutschen Gemeinden eine Hundesteuer gezahlt werden. Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel Eschborn in Hessen oder Waltersdorf in Sachsen, in der Regel bezieht aber jede Stadt bzw. Gemeinde ihre eigene Hundesteuer.
Es gibt dementsprechend also auch kein Bundesland, in welchem überhaupt keine Hundesteuer gezahlt wird.

Wie hoch ist die Hundesteuer in den einzelnen Bundesländern / Städten?

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden selbst festgelegt, genau wie die mögliche erhöhte Steuer für den zweiten/dritten Hund oder einen Kampfhund.
Im Schnitt liegt die Steuer zwischen 60 und 80 Euro im Jahr.

In kleineren Gemeinden auf dem Land liegt die Steuer aber zum Teil auch deutlich niedriger, zum Teil werden nur 40 Euro pro Jahr fällig. In größeren Städten liegt die Steuer dem gegenüber jedoch oft höher. So sind beispielsweise in München 100 Euro im Jahr zu entrichten, in Köln sogar 156 Euro.

Sie sollten sich also am besten direkt in Ihrem Ort erkundigen, wie viel die Hundesteuer beträgt. In den meisten Fällen ist dies sogar schon auf den entsprechenden Homepages möglich. Ist dies nicht möglich, sollten Sie am besten zu Ihrer entsprechenden Stadtverwaltung gehen und sich vor Ort über die Gegebenheiten informieren.

Wie kann ich die Steuer vorab ermitteln? (Hundesteuer-Rechner)

Die Steuer ist ein von den Gemeinden festgesetzter Betrag, welcher jährlich gezahlt werden muss. Die Summe lässt sich einfach auf der entsprechenden Homepage der Stadt oder direkt in der Stadtverwaltung erfragen.
Hier sind auch die Summen die für Zweit- oder Dritthunde fällig werden aufgelistet, sowie Hunde, welche Ermäßigungen bekommen können.

Ein Beispiel für einen Hundesteuer-Rechner finden Sie hier: Hundesteuer

Wie melde ich meinen Hund an?

In vielen Ortschaften können Sie Ihren Hund mittlerweile schon online mittels eines Formulars anmelden. Ist dies nicht möglich, kann Ihnen Ihre Stadtverwaltung weiterhelfen. Dort bekommen Sie in der Regel alle notwendigen Informationen über die Hundesteuer in Ihrem Ort.

Für die Anmeldung werden in der Regel Rasse, Alter sowie einige weitere Angaben zur Identität des Hundes notwendig.
Handelt es sich um einen Kampf-, Listen- oder anderweitig als gefährlich eingestuften Hund, wird in der Regel noch ein entsprechender Sachkundenachweis zur Erlaubnis der Haltung des Tieres benötigt.

Weiterhin sollten Sie sich in einem solchen Fall nochmals genau mit den Bestimmungen in Ihrer Gemeinde zur Haltung von entsprechenden Hunden informieren, da auch diese Bestimmungen stark variieren können.

Haben Sie Ihren Hund dann mittels Formular angemeldet, wird Ihnen von Ihrer Stadt eine entsprechende Hundemarke ausgehändigt, welche der Hund außerhalb Ihres Grundstücks immer am Halsband zu tragen hat.

Kann ich die Hundesteuer absetzen?

Generell lässt sich die Hundesteuer für einen privaten Hundehalter nicht absetzen, da sie quasi als Luxussteuer angesehen werden kann.

Jedoch können beispielsweise behinderte Menschen, die ihren Hund als Hilfe besitzen (Bsp. Blindenhund), die Hundesteuer als besondere Belastung in ihrer Steuererklärung angeben. Weiterhin können Gewerbetreibende, bei denen der Hund als Arbeitsmittel gilt (Hütehund, Wachhund etc.), die gesamten Kosten, welche für das Tier anfallen, als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung angeben.

Wie kann ich die Hundesteuer abmelden?

Die Abmeldung des Hundes bzw. der Hundesteuer erfolgt in den meisten Fällen genau wie die Anmeldung mittels eines Formulars, welches von Ihnen als Hundehalter ausgefüllt werden muss.

Dieses Formular können Sie in vielen Kommunen ebenso wie das Anmeldeformular bereits online auf der entsprechenden Stadthomepage herunterladen oder direkt bei der Stadtverwaltung abholen. Wenn Sie Ihren Hund abmelden, bekommen Sie die bereits gezahlte Hundesteuer in aller Regel anteilsmäßig für das angefangene Jahr zurückerstattet.

Wie kann ich die Hundesteuer ummelden?

Die Ummeldung der Hundesteuer erfolgt ebenfalls über Ihre Stadtverwaltung. Sie müssen genau wie bei An- und Abmeldung des Hundes ein entsprechendes Formular ausfüllen. Sie müssen in diesem angeben, wo Ihr Hund vorher gemeldet war. Meistens bekommen Sie auch in diesem Fall die Hundesteuer Ihrer alten Stadt anteilsmäßig zurückerstattet.

Für den neuen Wohnsitz müssen Sie ebenfalls nur den anteilsmäßigen Betrag für das erste Jahr bezahlen. Melden Sie einen Hund auf einen anderen Besitzer um, so geht dies ebenfalls über die entsprechende Gemeindeverwaltung. Sie geben im entsprechenden Formular den alten sowie den neuen Besitzer an.

Ich habe die Hundesteuer nicht bezahlt - Was tun?

Wenn Sie die Hundesteuer einmal nicht fristgerecht bezahlt haben, sollten Sie diese so schnell wie möglich noch Ihrer Kommune zukommen lassen. Falls nicht, wird Ihnen zuerst eine Zahlungserinnerung zugeschickt werden, später können Mahnbescheide inklusive Gebühren sowie Strafandrohungen folgen.

Haben Sie Ihren Hund nicht gemeldet und wird dies vom Ordnungsamt Ihrer Kommune bemerkt und nachgewiesen, so wird in jedem Fall ein Bußgeld fällig werden.

Wie zahle ich die Hundesteuer nach?

Wenn Sie Ihre Hundesteuer nachzahlen müssen, sollten Sie sich mit Ihrer Stadtverwaltung in Verbindung setzen. Da die Städte und Gemeinden die Hundesteuer beziehen und die Steuer, wie bereits mehrfach erwähnt, von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt wird, sollten Sie bei Fragen immer Kontakt zu Ihrer entsprechenden Verwaltung aufnehmen.

In der Regel erfolgt eine Nachzahlung der Steuer per Überweisung an die Gemeinde. In den meisten Gemeinden wird die Hundesteuer immer direkt für ein ganzes Jahr überwiesen.

Wer ist von der Hundesteuer befreit?

Einige Hundegruppen sind generell von der Hundesteuer befreit.
Dazu zählen Hunde, die in ausschließlich gewerblich genutzten Hundezuchten gehalten werden. Weiterhin haben Diensthunde, d.h. beispielsweise Polizei- oder dienstlich genutzte Jagdhunde sowie Hütehunde, Blindenhunde oder andere Gebrauchshunde oft eine Befreiung von der Hundesteuer.
Letzteres kann jedoch wieder von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.

Hartz 4 / Grundsicherung und Hundesteuer

Teilweise können Hartz 4-Empfänger von der Hundesteuer befreit werden. Jedoch sind sie nicht automatisch befreit, sondern müssen einen Antrag bei Ihrer Gemeinde stellen. Ob die Befreiung genehmigt wird, hängt dann allein von der Kommune ab.

Hundesteuer für den zweiten Hund

Die Hundesteuer für den zweiten sowie jeden weiteren Hund kann ebenfalls von jeder Kommune selbst festgelegt werden. In einigen Gemeinden wird für den zweiten Hund der gleiche Betrag fällig wie für den ersten Hund. In anderen wiederum ist der Betrag deutlich höher.

Einige Gemeinden erheben für den dritten Hund gar keinen Betrag mehr, einige einen noch höheren als für den Zweithund. Somit sollten Sie sich also bei Ihrer Gemeinde genau informieren, wie die Hundesteuer für den zweiten Hund ausfällt.

Gibt es Ermäßigungen?

Je nach Gemeinde gibt es für verschiedene Hunde Ermäßigungen. So wird in vielen Kommunen für Blindenhunde, Hunde mit Begleithundeprüfung oder Hütehunde ein geringerer Steuerbetrag fällig. Zum Teil sind diese Hunde sogar ganz von der Steuer befreit.

Ebenfalls ist es möglich, dass Empfänger von Sozialleistungen Ermäßigungen bekommen können. Jedoch ist auch dies von jeder Kommune selbst zu bestimmen und Sie sollten sich in jedem Fall über die entsprechenden Bedingungen in Ihrer Gemeinde kundig machen.

Weiterführende Informationen

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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 06.09.2018 - Letzte Änderung: 10.11.2021