Mit dem Begriff Kampfhund beschreibt man umgangssprachlich meist Listenhunde, das heißt in Deutschland als potenziell gefährlich eingestufte Hunde.
Ursprünglich wurde die Bezeichnung Kampfhund für Hunde verwendet, die bei Hundekämpfen gegeneinander antreten sollten.
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Bereits im antiken Rom wurden Hunde vom Mastiff-Typ als Kriegshunde eingesetzt.
Zudem ließ man diese Molosser zur Unterhaltung gegen Löwen, Bären und Gladiatoren kämpfen.
Später wurden sie als Wachhunde oder zum Treiben von Bullen eingesetzt, woraus sich ein neuer "Sport", das Bullenbeißen, entwickelte.
Mit diesem Sport wurden aus den ursprünglichen Molossern Bulldoggen, die sich festbissen und nicht mehr losließen.
Als im 18. Jahrhundert die Hundekämpfe wieder in Mode kamen, waren Bulldoggen zunächst sehr beliebt, da sie andere Hunde und Dachse etc. schnell und effektiv töten konnten.
Bald langweilten sich die Zuschauer und so kreuzte man Terrier für einen blutigeren Kampfstil mit ein.
Es entstanden "Bull-and-Terrier", stark und bisskräftig wie Bulldoggen, temperamentvoll und schnell wie Terrier.
Sie sollten möglichst schmerzunempfindlich, ausdauernd und mutig sein und bis zu ihrem Tod kämpfen.
Vor allem in der unteren Bevölkerungsschicht war die Zucht von Kampfhunden sehr beliebt, denn der Besitzer des besten Hundes konnte leicht einen Monatsverdienst oder sogar mehr gewinnen.
Aus ihrer Geschichte kann man zwar ein gesteigertes Konfliktpotenzial im Umgang mit anderen Hunden ableiten, jedoch keinerlei Aggression gegenüber Menschen, da zum Hundekampf eingesetzte Tiere von ihrem Halter und dem Schiedsrichter zu jedem Zeitpunkt zu kontrollieren sein mussten.
Hundekampf ist in England seit 1835 verboten, die anderen Industrieländer zogen nach, ehemals eingesetzte Rassen werden heute meist als Familienhunde gehalten.
Das heutige Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde - umgangssprachich das Kampfhundegesetz - gilt in Deutschland seit 2001 nach einem tödlich endenden Beißvorfall in Hamburg.
Bundesweit enthält es ein Import- und Exportverbot für:
Hinzu kommen einzelne Länderverordnungen mit unterschiedlichem Inhalt, gelisteten Rassen und jeweiligen Auflagen.
Zu den für den blutigen Hundekampf gezüchteten Rassen zählen der Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier.
Anfang des 19. Jahrhunderts wurde in Japan zudem der Tosa Inu für den unblutigen Hundekampf gezüchtet.
Hierbei sollten sich die Hunde mit Körpereinsatz aber ohne zu beißen gegenseitig zu Boden ringen.
Des Weiteren stehen in einigen deutschen Bundesländern die Rassen:
auf der Liste gefährlicher Hunde.
In Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es keine Rasselisten gefährlicher Hunde.
Hier gelten nur die Bestimmungen des Bundes.
In den Bundesländern Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist eine gelistete Rasse grundsätzlich als gefährlich aufgeführt.
Alle übrigen Bundesländer unterteilen in die Kategorie 1 und 2.
Alleine die Tatsache, dass verschiedene Bundesländer jeweils andere Rassen als gefährlich ansehen, legt den Verdacht nahe, dass die Listen recht willkürlich erstellt wurden und nur bedingt eine Berechtigung haben.
In mindestens einem deutschen Bundesland als Kampfhunde gelistet sind:
Bei Bullterriern und nahe verwandten Rassen muss man anmerken, dass sie, wenn sie nicht schon als Welpen gut sozialisiert und an andere Hunde gewöhnt werden, durchaus zu aggressivem Verhalten neigen. Allerdings nur gegenüber anderen Hunden und nie gegen Menschen.
In Amerika sind sie aufgrund ihrer Kinderfreundlichkeit sogar sehr beliebte Familienhunde.
Bei Mollossern, die den größten Teil der Listen ausmachen, kann man zudem davon ausgehen, dass sie in der Regel deutlich weniger aggressiv und viel gelassener sind als andere Rassen.
Durch ihre enorme Größe und Selbstsicherheit haben sie eine sehr hohe Toleranzschwelle, allerdings können sie genau durch diese Eigenschaften im Extremfall auch sehr viel mehr Schaden anrichten als kleinere Hunde.
Insofern ist Sachkunde vonseiten des Halters anzustreben.
Alle gelisteten Hunde zusammen machen im Übrigen die Minderheit aller Vorfälle aus.
Schäferhunde und Mischlinge führen die Beißstatistik seit Jahren an, stehen jedoch auf keiner Liste.
Grundsätzlich kann man einen Listenhund (per Gesetz gefährlich oder als potentiell gefährlich angesehene Hunde) genauso behandeln wie jeden anderen Hund auch.
Für den Hundehalter ist es deshalb das wichtigste, sich genau über die rechtliche Lage zu informieren und sich an alle Vorgaben zu halten, da er selbst und sein Hund sonst mit hohen Strafen rechnen müssen.
Während der Halter mit Geld- oder Haftstrafen rechnen muss, kann der Hund nach einem Regelverstoß einen dauerhaften Maulkorbzwang auferlegt bekommen oder sogar beschlagnahmt und ins Tierheim gebracht werden.
Über die vor Ort geltenden Vorschriften kann man sich bei der Stadtverwaltung, beim Veterinäramt oder in lokalen Tierheimen informieren.
Eine spezielle Kampfhundesteuer gibt es in Deutschland zwar nicht, jedoch verlangen einige Städte für Listenhunde eine erhöhte Hundesteuer. Da die Hundesteuer nicht zentral sondern kommunal geregelt ist, gibt es starke Abweichungen.
In Gießen bezahlt man für einen Listenhund genau wie für jeden anderen Hund pro Jahr ca 80€. In Frankfurt am Main hingegen kostet ein sogenannter Kampfhund im Jahr 900€, während andere Hunde lediglich 90€ beträgt.
Mit einer erhöhten Steuer für Listenhunde soll vermieden werden, dass ungeeignete Halter sich leichtfertig einen Kampfhund anschaffen.
Ist die Steuer nicht erhöht, versuchen die Städte es den örtlichen Tierheimen zu erleichtern, auch Listenhunde zu vermitteln.
Ein zentrales Kampfhundegesetz in Deutschland gibt es nicht.
Lediglich das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland gilt bundesweit für:
Welche Hunde in einem Bundesland als gefährlich eingestuft sind und welche Auflagen man zu erfüllen hat, kann man in der jeweiligen Länderverordnung nachlesen.
Grundsätzlich haben Listenhunde die gleichen Bedürfnisse wie jeder andere Hund auch.
Da sie meist sehr groß und kräftig sind und einen starken Kiefer haben, bietet sich natürlich stabileres Zubehör an als bei einem kleinen Hund.
Von Elektro- und Stachelhalsbändern und anderem „Spezialequipment für gefährliche Hunde“ sollte man als Privatperson absehen, da diese den Hund bei falscher Handhabung verletzen und zudem Abwehrverhalten auslösen können.
Auch wenn der Hund vom Maulkorbzwang befreit und eigentlich lieb ist, empfiehlt es sich dennoch, gerade bei großen Hunden immer einen passenden Maulkorb dabei zu haben.
Viele Leute haben Angst und darauf sollte man Rücksicht nehmen, um Konflikte zu vermeiden, denn im Zweifelsfall ist nach einer Anzeige meistens der Hund der Leidtragende.
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Verbotene Hunderassen gibt es in Deutschland nicht, jedoch gibt es bei Bullterrierartigen Import- und Exportverbote und die Haltung ist genehmigungspflichtig.
Lediglich Wolfshybriden, das heißt Mischlinge aus Hund und Wolf, sind in Deutschland grundsätzlich verboten.
Diese Frage lässt sich pauschal leider nicht beantworten, da die Erziehung sehr stark von der jeweiligen Rasse und vom Individuum abhängt.
Wie bei allen anderen Hunden gilt auch hier: Auslastung und Konsequenz sind das A und O in der Hundeerziehung.
Zudem sollte man sich vorab sehr gut über die bevorzugte Rasse informieren und, wenn man noch keine Hundeerfahrung hat oder sich unsicher ist, einen Hundetrainer zu Rate ziehen.
Bei Bullterriern kann man noch ergänzen, dass eine frühe Sozialisierung sehr wichtig ist, um später aggressives Verhalten gegenüber anderen Hunden zu vermeiden. Dazu eignet sich ideal der Besuch von einer Welpen- und später Hundeschule.
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Der Wesenstest ist ein Verhaltenstest, bei dem aggressives Verhalten eines Hundes in bestimmten Situationen erkannt werden soll.
Besteht ein Hund den Wesenstest nicht, kann er nicht mehr wiederholt werden.
Auch ein positives Ergebnis gilt dauerhaft, nur in Hessen muss der Test alle 4 Jahre wiederholt werden.
Wie die Rasselisten ist der Wesenstest nicht zentral genormt und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Zumeist wird der Hund von einem Tierarzt oder Sachverständigen des Ordnungsamtes danach beurteilt, wie er mit fremden Menschen, seiner Umwelt und anderen Hunden agiert.
Hinzu kommt eine Gehorsamkeitsprüfung, von der bei alten und kranken Hunden nach Prüfung des Einzelfalls abgesehen werden kann.
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Sie ist die größte Hunderasse der Welt und besticht durch ihren lieben friedlichen Charakter. Sie ist kinderlieb, gut verträglich mit anderen Hunden und vielseitig einsetzbar.
Mini-Mollosser wären zum Beispiel die Englische und die Französische Bulldogge. Sie sind freundlich, verspielt und brauchen nicht übermäßig viel Beschäftigung. Diese Rassen kann man im Gegensatz zu ihren sehr platzbedürftigen großen Verwandten auch gut in (ebenerdigen!) Wohnungen halten.
Bei allen genannten Rassen treten recht häufig genetisch bedingte Erkrankungen, teilweise sogar Qualzuchten, auf.
Darauf sollte man bei der Wahl des Züchters auf jeden Fall achten oder gleich einem erwachsenen Hund aus dem Tierschutz eine Chance geben.
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Es gibt Haftpflichtversicherungen für Kampfhunde, jedoch sind diese im Verhältnis meist teurer als Versicherungen für normale Hunde und einige Anbieter schließen die Versicherung von Listenhunden aus. Trotzdem sollte man einen großen und kräftigen Hund immer versichern. Da diese oft mehr zerstören als kleinere Hunde, ist die Versicherung entsprechend teurer. Mit höherem Selbstbehalt und Laufzeit über mehrere Jahre findet man je nach Rasse des Hundes und nach Höhe der Versicherungssumme auch schon Versicherungen zu einem Preis ab 50€ pro Jahr. Am besten fragt man im Voraus bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften einen Kostenvoranschlag an.