Bei der Tollwutimpfung handelt es sich um eine Impfung mit einem inaktivierten Virusstamm. Aufgrund der Impfung ist die Tollwut in Deutschland fast vollständig verdrängt worden. Ein Impfnachweis ist verpflichtend bei der Ausreise über die EU-Landesgrenze hinweg, da so die Ausbreitung des Virus in tollwutfreie Länder verhindert werden soll. Die Wirkung der Impfung hält durchschnittlich 3 Jahre, was bedeutet, dass sie in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden muss.
Die Tollwutimpfung des Hundes ist eine Impfung mit einem inaktivierten Virusstamm, die die Ausbreitung der seuchenhaften und anzeigepflichtigen Infektionskrankheit Tollwut verhindern soll.
Der klare Vorteil einer Tollwutimpfung liegt darin, dass durch die Impfung der gesamten Population die Tollwut in Deutschland fast verdrängt werden konnte. Das macht diese Impfung im Inland heute wieder verzichtbar. Möchte man mit dem Hund aber eine EU-Landesgrenze überqueren, ist der Nachweis einer regelmäßigen Impfung verpflichtend. Dies dient dazu, zu verhindern, dass die Tollwut erneut in heute tollwutfreie Länder eingeschleppt wird.
Ein weiterer Vorteil der Impfung liegt darin, dass, wenn einmal der Verdacht bestehen sollte, dass der Hund von einem tollwütigen Tier gebissen wurde, der Hund nicht direkt eingeschläfert werden muss.
Die Wirkung der Impfung hält ohne Auffrischung nur etwa 3 Jahre an und auch frisch geimpfte Tiere, die bei einem Import in einer Studie getestet wurden, zeigten nicht immer ausreichend hohe Antikörpertiter. Der Impferfolg kann mit Hilfe einer Blutprobe kontrolliert werden. Nicht geimpft werden können klinisch kranke oder geschwächte Tiere sowie Tiere, die im Verdacht stehen bereits an Tollwut erkrankt zu sein. Die Impfung muss immer vor der Infektion geschehen sein und ein entsprechend hoher Titer an Antikörpern muss durch die Impfung entstanden sein, damit die Impfung ihre Wirkung bei einer Infektion durch den Tollwutvirus zeigt.
Als Nebenwirkung der Impfung kann es zu einer Schwellung der Injektionsstelle kommen. Andere Nebenwirkungen sind eher selten beim Hund. Insbesondere kann es zu Überempfindlichkeitsreaktionen kommen, die sich in Juckreiz und weiteren Schwellungen äußern.
Die Kosten einer Impfung addieren sich immer aus den Kosten für die Allgemeinuntersuchung, die Impfinjektion, der Ausstellung der Impfbescheinigung und den Impfstoffkosten. Gegen Tollwut kann einzeln oder in Kombination mit anderen Krankheiten geimpft werden. Die Impfungen kosten ca. 40€.
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Die Tollwutimpfung beginnt wie alle anderen Impfungen auch mit einer Grundimmunisierung. Diese erfolgt im Alter von 12 und 16 Lebenswochen und mit 15 Lebensmonaten. Die Wiederholungsimpfungen werden je nach Herstellerinformation alle 2-3 Jahre gemacht.
Ab einem Erstimpfalter von 12 Monaten wird meist zweimal im Abstand von 3-4 Wochen geimpft und dann nach einem Jahr, um eine Grundimmunisierung zu erreichen. Die genauen Daten sind der Packungsbeilage des Impfstoff-Herstellers zu entnehmen. Laut Tollwut-Verordnung besteht ein Impfschutz, wenn die Impfung mindestens 21 Tage und weniger als drei Jahre zurückliegt.
Nach der Grundimmunisierung reicht es in der Regel alle zwei bis drei Jahre die Tollwutimpfung aufzufrischen. Genaue Angaben macht der Hersteller des Impfstoffs. Ob noch genügend hohe Antikörpertiter im Blut vorhanden sind, kann labordiagnostisch mit einer Blutprobe kontrolliert werden.
Bei Einreisen in Drittländer wie die Türkei wird meist ein Nachweis des entsprechend hohen Antikörpertiters im Blut gefordert. Möchte man mit dem Hund ins Ausland fahren macht es Sinn, sich genau über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren und den Hund gegebenen Falls 30 Tage vor der Einreise erneut zu impfen oder den Titer bestimmen zu lassen.
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Besteht der Verdacht auf Tollwut bei einem ungeimpften Hund, muss der Verdacht durch Untersuchungen bestätigt oder ausgeräumt werden. Heilversuche sind nicht erlaubt und die Impfung eines verdächtigen oder erkrankten Tiers ebenfalls nicht!
Grundsätzlich ist aber nicht jeder Biss gleichzusetzen mit einer Übertragung von Tollwut. Natürlich kann Tollwut durch einen Biss über den Kontakt von virushaltigem Speichel mit einer offenen Wunde übertragen werden. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein anderer deutscher Hund Tollwut hat sehr gering. Anders sieht es vor allem in außereuropäischen Ländern aus, denn Tollwut ist immer noch weltweit verbreitet.
Die Impfung wird immer durch einen Tierarzt durchgeführt.
Dieser injiziert den Impfstoff subcutan oder intramuskulär – also unter die Haut des Nackens oder häufiger noch in den Muskel des Oberschenkels. Vor der Injektion ist der Impfstoff auf Zimmertemperatur zu bringen und es sind für die Injektion sterile Spritzen und Nadeln zu verwenden. Selber impfen kann man schon aus dem Grund nicht, weil der Impfstoff vom Hersteller nur an Tierärzte abgegeben werden darf. Außerdem hat der Tierarzt gelernt korrekt zu Spritzen, was das Risiko von Falschinjektionen und Nebenwirkungen minimiert. Vor jeder Impfung muss auch immer das Allgemeinbefinden durch eine Untersuchung von Herz und Atmung kontrolliert werden. Auch dies kann nur der Tierarzt leisten.
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