Hundehaftpflicht

Bei einer Hundehaftpflichtversicherung handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine Haftpflichtversicherung. Das darin enthaltene Wort Haftpflicht setzt sich wiederrum aus den Begriffen „Haft“, von „für etwas haften“, und „Pflicht“ zusammen. Eine Haftpflicht beschreibt also die Pflicht einer Person, für einen Schaden, den er oder sie verursacht hat, zu haften. Das bedeutet genauer, dass diese Person den Schaden trägt bzw. die Kosten für den entstandenen Schaden zahlt. Eine Haftpflichtversicherung macht im Grunde nichts anderes. Sie übernimmt die Haftung der Person und zahlt im Schadensfall. Dabei kommt es meistens darauf an, welche Schäden zuvor im Vertrag festgelegt wurden und wie hoch eine mögliche Eigenbeteiligung ist.

Dafür, dass die Versicherung den Schaden zahlt, muss der Versicherte einen monatlichen oder jährlichen Betrag zahlen. Bei einer Hundehaftpflichtversicherung ist dieser Vorgang derselbe. Der einzige Unterschied liegt darin, dass in der Haftpflichtversicherung eines Menschen, der Mensch selbst sowie kleinere Tiere, wie etwa Katzen, enthalten sind. Das bedeutet auch durch diese Tiere verursachte Schäden werden übernommen. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist lediglich eine Haftpflichtversicherung für den Hund. Diese kann sinnvoll sein, da ein Hund nicht in die Haftpflichtversicherung des Besitzers eingeschlossen ist.

In welchen Bundesländern gibt es eine Hundehaftpflicht?

Hundehaftpflichtversicherung gibt es generell erst einmal für jeden Hund. Das bedeutet, es spielt keine Rolle in welchem Bundesland sich der Hund befindet bzw. in welchem sein Herrchen oder Frauchen wohnt. Mit der Pflicht, eine solche Versicherung abzuschließen, sieht es da allerdings schon ganz anders aus. In einigen Bundesländern gibt es nämlich die „sogenannte“ Pflicht, den Hund zu versichern. Diese gibt es sowohl in Berlin und Brandenburg, aber auch in Hamburg, Niedersachen und Thüringen. Da diese Versicherungspflicht nicht deutschlandweit, also vom Bund, sondern auf Landesebene entschieden wird, gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regeln.

Einige Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Bayern, haben spezielle Regelungen für besonders große und schwere bzw. für auffällige Hunde. Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch solche Bundesländer, in denen es keine Pflicht zur Versicherung des Hundes gibt. Der Besitzer sollte sich also erkundigen, ob in dem Bundesland, in dem er oder sie lebt, eine Pflicht besteht oder eben nicht. Dies ist auch vor dem Hintergrund wichtig, dass diese Gesetze oftmals neu gefasst bzw. geändert werden.

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Warum gibt es eine Hundehaftpflichtversicherung?

Der eine oder andere mag sich nun fragen, warum es eine eigene Haftpflichtversicherung für den Hund gibt, beispielsweise aber nicht für die Katze. Eine Erklärung ist die Folgende. Auch Katzen können natürlich einen Schaden verursachen. Es ist jedoch so, dass die Gefahr, die von einer Katze ausgeht, deutlich geringer ist, als die, die von einem Hund ausgeht. Eine Katze kann einen Menschen natürlich ebenfalls beißen und kratzen und wer bereits einmal eine solche Verletzung erlitten hat, der weiß, dass diese nicht ohne sind.

Ein Hund, im Gegensatz dazu, ist jedoch in der Lage einen Menschen zu töten. Da nicht jeder Besitzer die Kraft aufweisen kann, einen starken und großen Hund genügend zu fixieren, kann es sein, dass das Tier „durchgeht“ und der Besitzer - trotz seines Beiseins - nichts tun kann. Eine Haftpflicht für den Menschen müsste also, würde sie einen Hund mit abdecken wollen, einen höheren Beitragssatz fordern. Da jedoch nicht jeder Mensch einen Hund besitzt, wäre dieser Ansatz falsch. Aus diesem Grund gibt es extra für Hunde eine Haftpflichtversicherung, die die Schäden abdeckt, die durch diesen entstehen. Damit sind jedoch nicht nur Personen- sondern auch Sachschäden gemeint. Was jedoch genau von der Versicherung übernommen wird, richtet sich ganz nach dem Unternehmen, bei der diese abgeschlossen wurde.

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Ist der der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

Wie bereits zuvor beschrieben, ist die Pflicht zur Haftpflichtversicherung für einen Hund von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dies liegt daran, dass nicht der Bund, sondern die Länder für diese Gesetze zuständig sind. In Deutschland ist es so, dass einige Bundesländer die Pflicht zur Versicherung des Hundes eingeführt haben. Zu diesen Bundesländern gehören beispielsweise Hamburg und Berlin, aber auch Thüringen.

Andere Bundesländer besitzen keine Pflicht zur Versicherung des Hundes. Zu diesen Bundesländern gehört unter anderem Mecklenburg-Vorpommern. Wiederum andere Bundesländer besitzen eine eingeschränkte Pflicht. Das bedeutet, dass nur für bestimmte Hunde eine Versicherungspflicht gilt. Einen Grund kann beispielsweise die Größe oder das Gewicht des Hundes darstellen. Auch die Rasse des Hundes kann ein auslösender Faktor sein. In manchen Bundesländern gilt diese Pflicht jedoch nur für besonders auffällige Hunde – also nur für bestimmte Individuen. Zu diesen Bundesländern gehören unter anderem Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Eine Hundehaftpflicht abzuschließen ist also keine generelle Pflicht, die deutschlandweit gilt.

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Bei wem kann ich eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen?

Viele Versicherungen bieten sogenannte Hundehaftpflichtversicherungen an. Bevor der Tierbesitzer sich jedoch für einen Anbieter entscheidet, sollte er sich die Konditionen und Vertragsregelungen genau durchlesen und mit denen anderer Versicherungen vergleichen. Zum Teil gibt es sogar spezielle Versicherungen für Halter mehrerer Hunde oder für Besitzer besonders alter Hunde bzw. Hunde besonders „gefährlicher“ Rassen. Ob es sich bei diesen Spezialtarifen jedoch wirklich um günstige Alternativen handelt, muss im Einzelfall vom Besitzer geprüft werden.

Oftmals können befreunde Hundebesitzer bei der Suche nach einer geeigneten Versicherung helfen. Manchmal kann es auch sein, dass diese bereits gute bzw. schlechte Erfahrungen mit einzelnen Anbietern gemacht habe. Auch der Tierarzt bzw. die Tierärztin des Vertrauens kann dem Hundebesitzer beratend zur Seite stehen. Denn auch diese wissen, gerade wenn es um Kostenübernahmen von behandelten Hunden geht, oftmals gut Bescheid, welche Versicherungen die Kosten schnell und vollständig übernehmen und welche nicht.

Da der Beitragssatz der Versicherung dem Tierarzt jedoch meist unbekannt ist, sollte dieser noch einmal gründlich geprüft werden. Hilfreich können auch Vergleichsportale im Internet sein. So kann der Besitzer den, für sich besten und passendsten, Tarif ausfindig machen. Anbieter solcher Hundeversicherungen sind beispielsweise AGILA, LVM und ARAG, aber auch Hansemerkur, Allianz und Nürnberger sowie viele weitere.

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Was deckt die Hundehaftpflicht ab?

Was eine Hundehaftpflichtversicherung im Einzelnen abdeckt, hängt ganz vom Versicherungsunternehmen ab, bei der diese abgeschlossen wurde. Generell werden Sachschäden sowie Personen- und Vermögensschäden in gewisser Summe von der Haftpflichtversicherung übernommen. Die Summe richtet sich hierbei oftmals nach dem, vom Besitzer gezahlten, Beitragssatz. Das heißt die Versicherungen übernehmen beispielsweise die Kosten einer kaputten Brille oder - im schlimmeren Fall - die anfallenden Kosten für die Bissverletzung eines Menschen oder eines anderen Tieres.

Auch die Reparatur des zerbrochenen Handydisplays sowie Schäden am Auto oder Haus werden in unterschiedlicher Höhe übernommen. Auch ein Auslandsschutz kann in einer solchen Versicherung enthalten sein. Dies kann hilfreich für Besitzer sein, die gerne mit dem Hund verreisen. Manche Anbieter garantieren dem Besitzer zusätzlich eine Unterstützung für den Fall das Rechtsstreitigkeiten anfallen. Auch dieser Zusatz kann sehr hilfreich sein, falls der zu Schaden Gekommene sich nicht mit der Summe der Abfindung oder der Leistung zufrieden gibt und stattdessen klagt. Was im Einzelfall jedoch genau übernommen wird, obliegt der Versicherung und sollte vor dem Schadensfall geklärt werden.

Was deckt die Hundehaftpflicht nicht ab?

Zunächst einmal deckt die Hundehaftpflicht nur den versicherten Hund bzw. die versicherten Hunde ab. Das heißt andere Tiere, im Besitz des Hundehalters, sind dementsprechend nicht über diese Versicherung abgesichert. Von Versicherung zu Versicherung kann es außerdem sein, dass eine bestimmte Hunderasse bzw. ein bestimmtes Alter des Hundes nicht abgedeckt werden.

Darüber sollte sich der Besitzer ebenfalls vor Abschluss der Hundehaftpflicht informieren. Es kann außerdem vorkommen, dass eine Rechtsberatung nicht enthalten ist. Auch ein Auslandsschutz ist nicht garantiert. Hinzu kommt, dass Verletzungen des Besitzers selbst oder seines Eigentums generell nicht unter den Versicherungsschutz einer Hundehaftpflichtversicherung fallen. Je nachdem bei welchem Anbieter die Versicherung abgeschlossen wurde, kann es auch Ausschlussformulierungen im Kleingedruckten des Vertrages geben. Das heißt, dass die Versicherung die Kosten zum Beispiel nicht übernimmt, wenn der Hund nicht angeleint war oder sich auf einem fremden Grundstück befand. All dies sollte der Besitzer deshalb zu Genüge im Vorfeld abklären und sich den Vertrag gut und in Ruhe durchlesen.

Ist die Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar?

Wer ein gewisses Maß an Geld für eine Sache zahlt bzw. zahlen muss, der möchte dies auch gerne zu einem Teil bei der Steuererklärung geltend machen. Private Versicherungen können, laut Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 3a Einkommenssteuergesetz, von der Steuer abgesetzt werden. Die Hundehaftpflichtversicherung fällt, wie auch die Haftpflichtversicherung des Menschen, unter den Begriff der privaten Versicherungen.
Diese können demnach also Sonderausgabe geltend gemacht werden. Falls sich der Besitzer nicht sicher ist, ob die gewählte Versicherung in diesen Bereich fällt, kann auch ein Gespräch mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin hilfreich sein.

Zahlt die Hundehaftpflichtversicherung den eigenen Schaden?

Um die Frage, ob die Hundehaftpflicht den „eigenen Schaden“ zahlt, beantworten zu können, sollte dieser Begriff zunächst definiert werden. Es handelt sich demnach um einen sogenannten „eigenen Schaden“, wenn der Hund seinem Herrchen bzw. Frauchen selbst schadet. Das kann bedeuten, dass der Hund den Besitzer körperlich verletzt. Es kann jedoch auch bedeuten, dass das Tier das Eigentum des Besitzers zerstört.

Generell ist es so, dass Versicherungen meist nur den Schaden übernehmen, der an einer dritten Person entstanden ist. Das bedeutet, dass eigene Schäden grundsätzlich nicht übernommen werden. Es kann jedoch sein, dass die gewählte Versicherung auch diesen Fall übernimmt. Wie bereits mehrfach angesprochen, richtet sich dies nach dem Vertrag mit der Versicherungsagentur.

Zahlt die Hundehaftpflichtversicherung Schäden in der Mietwohnung?

Generell kann gesagt werden, dass eine Hundehaftpflichtversicherung nur das zahlt, was auch im Vertrag vereinbart wurde. Obwohl die meisten Versicherungen einen sogenannten Sachschaden absichern, ist damit meist nicht der eigene Sachschaden gemeint.

Das bedeutet, dass wenn der Hund etwas in der Wohnung oder auf dem Grundstück zerstört hat, dieses nicht zwangsläufig von der Versicherung übernommen wird. Der Besitzer haftet in diesem Fall selbst für den entstandenen Schaden. Auch diesen Punkt gilt es, in einem Gespräch mit dem Versicherungsbüro, abzuklären.

Wie sinnvoll ist eine Hundehaftpflichversicherung? - Das meint Dr-Gumpert.de

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund erweist sich meist als sehr sinnvoll. Auch wenn es sich bei dem Tier um den liebsten Hund der Welt handelt, der noch nie einer Menschenseele etwas zu Leide getan hat, so kann es doch sein, dass dieser – durch eine falsche Bewegung beispielsweise – die hochwertige Vase in der Wohnung eines Freundes zerstört. Solche Situationen sind natürlich nicht der Normalfall und dass der Freund bzw. die Freundin eine teure Vase besitzt, sei auch erst einmal dahin gestellt.

Jedoch werden der Hund und das Ausmaß seiner Handlungen oftmals unterschätzt. Auch was den Angriff einer anderen Person oder eines anderen Hundes betrifft, ist der Besitzer nie davor gefeit, dass es nicht doch passiert. Eine Hundehaftpflichtversicherung erweist sich also dann als sinnvoll, wenn der Beitragssatz mit der Leistung des Versicherungsunternehmens einhergeht. Hinzukommt, dass der Besitzer so oftmals ein besseres Gefühl hat, gerade wenn er oder sie einen eher übermütigen Hund besitzt.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 28.11.2018 - Letzte Änderung: 10.11.2021