Hund im Büro - Was ist zu beachten?

Immer mehr Menschen nehmen ihren Hund mit ins Büro, und das aus gutem Grund: Diverse Studien belegen, dass Hunde am Arbeitsplatz nicht nur die Produktivität der Arbeitnehmer verbessern, sondern auch das Betriebsklima positiv beeinflussen.

Denn das Streicheln von Hunden baut nachweislich Stress ab, trägt somit zum Wohlbefinden der Mitarbeiter bei und beugt damit stressbedingten Krankheiten wie dem Burnout vor.

Wie der Alltag im Büro für Mensch und Hund angenehm wird und was dabei zu beachten ist, erfahren sie hier.

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Wie kann man einen Hund an das Büro gewöhnen?

Damit im Büro alles glatt läuft, muss der Hund die Möglichkeit haben, sich an die Situation zu gewöhnen.
Im Idealfall gewöhnt man seinen Hund bereits in jungem Alter an den Büroalltag.
Anfangs sollte man seinen Hund nur an wenigen Tagen in der Woche mitnehmen und das auch nur für einige Stunden.

Von Woche zu Woche kann dann die Zeit im Büro erhöht werden.
Wichtig ist es, dass der Hund einen Rückzugsort im Büro hat, an dem er sich wohlfühlt.
Dazu eignet sich ein Hundekörbchen, eine Decke oder eine Hundebox.

Andere Hunde können zum Wohlbefinden des Hundes beitragen und es somit einfacher für den Hund machen, sich an das Büro zu gewöhnen.
Befinden sich bereits andere Hunde im Büro, empfiehlt es sich, dass diese Hunde sich auch außerhalb des Büros kennenlernen.

So beschäftige ich meinen Hund im Büro

Wie und ob man seinen Hund während der Arbeitszeit im Büro beschäftigt, sollte individuell angepasst werden.
Die Anpassung erfolgt zum einen an den Hund zum anderen aber auch an die Gegebenheiten am Arbeitsplatz.
Wie Zuhause auch muss der Hundebesitzer seinen Hund im Büro nicht unbedingt ununterbrochen beschäftigen.

Ein ausgedehnter Spaziergang am Morgen kann vorläufig dafür sorgen, dass der Hund nach Ankunft im Büro erst einmal einige Zeit an seinem Rückzugsort entspannen möchte.
Viele Besitzer gewöhnen ihren Hund auch daran, dass er während der Zeit im Büro hauptsächlich ruht oder schläft, statt aktiv zu sein und zu spielen.
Stattdessen machen sie zwischen den Arbeitszeiten öfter kurze Spaziergänge nach draußen.
Natürlich hat nicht jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, mehrere Spaziergänge und damit verbundene Arbeitspausen am Tag einzulegen.
Deshalb sollten dem Hund im Büro ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Dafür eignen sich neben Kauartikeln und einfachem Spielzeug besonders Intelligenzspielzeuge, die den Hund längere Zeit beschäftigen und eventuell mit Leckerlies belohnen.

Es ist zu beachten, dass sich quietschendes Hundespielzeug aufgrund des Störfaktors nicht für das Büro eignet.

Der Hundehalter sollte sich neben dem Spaziergang in der Mittagspause ebenso während der Arbeitszeit immer wieder einige Minuten Zeit für seinen Hund nehmen können.
Neben Streicheln kann der Hund zum Beispiel mit kleineren Aufgaben wie dem Apportieren von Spielzeugen beschäftigt werden.

Andere Hunde im Büro können natürlich eine ausgezeichnete Beschäftigung für den Hund darstellen, sofern sich dafür genug Platz findet, Mitarbeiter nicht gestört werden und die Hunde miteinander harmonieren.
Andernfalls kann es auch dafür sorgen, dass man seinen Hund als Hundehalter ständig im Auge behalten muss und dadurch von der Arbeit abgelenkt wird.

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Welche Hunderassen eignen sich als Bürohunde?

Man kann nicht pauschal sagen, welche Hunderasse sich als Bürohund eignet und welche nicht.
Es kommt viel mehr auf die Persönlichkeit und die Erziehung des Hundes an, die eine Aussage über die Eignung des Hundes für das Büro machen können.

Freundliche, gut erzogene Hunde jeder Rasse und auch Mischlinge, die eine gewisse Grundgehorsamkeit besitzen und sich sowohl mit Mensch als auch mit anderen Hunden gut verstehen, eignen sich hervorragend für den Alltag im Büro. Auch weniger aktive Tiere wie z. B. phlegmatische Hunde, wie es meistens Hunde großer Rassen sind, oder ältere Hunde dürften im Büro keinerlei Probleme bereiten.

Es ist außerdem wichtig, dass die Beziehung zwischen Hund und Hundehalter stimmt.
Das bedeutet, dass der Hundehalter seinen Hund genau kennen sollte und sein Verhalten jederzeit einschätzen können sollte.

Für das Büro eher ungeeignet sind laute und unruhige Hunde ebenso wie Welpen.

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Was ist bei den Büromöbeln zu beachten?

Es ist einerseits zu beachten, dass Büromöbel von der Anwesenheit des Hundes keinen Schaden davontragen. Andererseits muss man als Hundehalter auch darauf achten, dass die Büromöbel keine Gefahr für den Hund darstellen. Denkbare Schäden an Büromöbeln könnten zum Beispiel durch das Anknabbern von Möbelstücken entstehen, weil dem Hund nicht ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten geboten wurden.

In Büros mit Teppichböden muss darauf geachtet werden, dass diese nach beispielsweise dem Spaziergang im Regen nicht verschmutzt werden.
Hierfür sollte man als Hundehalter stets ein Handtuch zur Hand haben, um die Pfoten und den Körper des Hundes zu säubern.

Kommt es zum Schaden der Büromöbel, haftet der Hundehalter.
Möchte man diese Kosten als Besitzer nicht unbedingt bezahlen, empfiehlt es sich eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Um den Hund zu schützen, sollte sichergestellt werden, dass sich im Büro keine spitzen Gegenstände auf Augenhöhe des Hundes befinden.
Abgesehen davon können Pflanzen im Büro eine Gefahr für Hunde darstellen, da viele beliebte Zimmerpflanzen für Hunde giftig sind.

Erfahren Sie mehr über die Hundehaftpflichtversicherung unter:
Die Hundehaftpflichtversicherung

Wie ist die Rechtslage zu einem Hund im Büro?

Ob der Hund mit ins Büro darf oder nicht, obliegt allein dem Arbeitgeber.
Denn dieser hat sowohl das Haus- als auch das Weisungsrecht.

Der Arbeitgeber muss dennoch  auf die Interessen seiner Mitarbeiter eingehen.
So kann es sein, dass der Arbeitgeber selbst vielleicht kein Problem gegen einen Hund in Büro hat, es jedoch Mitarbeiter mit Allergien oder Ängsten gibt, die er zu schützen hat.

In diesem Fall wird es nur möglich sein, den Hund als Hundehalter mit ins Büro zu nehmen, wenn zuvor das Einverständnis der Mitarbeiter eingeholt wurde.
Des Weiteren muss darauf geachtet werden, dass man im Falle eines Schadens (z. B. Sach- oder Personenschaden) als Hundehalter haftet.

Daher empfiehlt es sich zur rechtlichen Absicherung eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, falls der Hund noch nicht versichert ist.

Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 04.09.2018 - Letzte Änderung: 10.11.2021